Denkmalpflege
Dienstsitz der Denkmalpflege Lübeck in der Königstraße 21 |
Amtliche DenkmalpflegeDie Denkmalpflege Lübeck ist Teil der kommunalen Stadtverwaltung. Sie nimmt – ein Sonderfall in der Bundesrepublik – neben den üblichen Aufgaben einer unteren Denkmalschutzbehörde auch die Aufgaben der oberen Landesbehörde war: „Die Aufgaben der oberen Denkmalschutzbehörden werden für den Bereich der Hansestadt Lübeck von deren Bürgermeisterin oder Bürgermeister wahrgenommen.“ ( §2 Abs. 3 Denkmalschutz-Gesetz Schleswig-Holstein). Das bedeutet, dass die Lübecker Denkmalpflege alle gesetzlichen Aufgaben von Denkmalschutz und Denkmalpflege ausführt. 2007 wurden die beiden bis dahin selbständigen Bereiche Archäologie und Denkmalpflege zusammengefasst zum Bereich Archäologie und Denkmalpflege der Hansestadt Lübeck. Bereichsleitung: Dr. Manfred Schneider Zu den Aufgaben der Denkmalpflege gehören die Erforschung und Ausweisung von Denkmalen, die Archivierung von Dokumentationen über Denkmale (insbesondere Plan- und Bildmaterial für alle überlieferten Zustände, restauratorische, bauhistorische, bautechnische Gutachten), die Beratung von Bauherren und Architekten, die denkmalrechtliche Genehmigung von Baumaßnahmen an Denkmalen, sowie die fachliche Begleitung der jeweiligen Baumaßnahme. Des weiteren fallen in die Zuständigkeit der Denkmalpflege die Bescheinigungen für das Finanzamt über die Höhe des absetzungsfähigen Mehraufwandes zur Erhaltung eines Denkmals oder die Gewährung von Zuschüssen. Denkmale können Bauwerke sein, aber auch Schiffe, Gartenanlagen oder Industrieanlagen. pdf-Datei: Voruntersuchung pdf-Datei: Finden - Restaurieren pdf-Datei: Energetische_Altstadthaussanierung
|